2. Die Zuteilung des Bausparvertrages

Zuteilung des BausparvertragesAlle Bausparer, die den Bausparvertrag später dazu nutzen möchten, eine Immobilie zu finanzieren, die also das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten, müssen zunächst auf die Zuteilung ihres Bausparvertrages warten. Mit der Zuteilung ist gemeint, dass der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erreicht hat. Das Erreichen dieser Bewertungszahl ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass die Zuteilung, also die Auszahlung des Bauspardarlehens, erfolgen kann. Damit die Zuteilung erfolgen kann, müssen zuvor verschiedenen Voraussetzungen erfüllt worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfolgt und kann die Zuteilung vorgenommen werden, erhält der Bausparer sowohl das angesammelte Guthaben nebst Zinsen als auch das Bauspardarlehen ausgezahlt. Welche Kriterien für die sogenannte Zuteilungsreife erfüllt werden müssen, ist verbindlich in den „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ festgehalten. Je nach gewähltem Bauspartarif können diese Zuteilungsvoraussetzungen etwas voneinander abweichen.

Voraussetzungen für die Zuteilung des Bausparvertrages

Eine erste zu erfüllende Voraussetzung besteht darin, dass das Mindestguthaben erreicht sein muss. Dieser Prozentsatz, der im Bausparvertrag festgehalten wurde, bezieht sich auf die Höhe der vereinbarten Bausparsumme. In der Praxis liegt dieser Prozentsatz bei 40 oder bei 50 Prozent. Bei einem über 100.000 Euro lautenden Bausparvertrag (gleich der Bausparsumme) und einem Prozentsatz von 50 Prozent muss das Bausparguthaben, welches sowohl aus den Einzahlungen des Bausparers als auch aus Zinsen und staatlichen Förderungen bestehen kann, also mindestens 50.000 Euro betragen. Man muss sich also bei der Wahl der Bausparsumme darüber im Klaren sein, dass man oftmals die Hälfte dieser Summe zunächst selbst ansparen muss. Neben der Mindestsparsumme ist auch die Mindestvertragsdauer eine zu erfüllende Zulassungsvoraussetzung. Als Mindestvertragsdauer gilt der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Zuteilung des Bausparvertrages liegt, und zwar zum frühstmöglichen Termin. In der Regel bewegt sich diese Mindestvertragsdauer zwischen 18 und 36 Monaten.

Erreichen der Mindestbewertung

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört auch das Erreichen der Mindestbewertungszahl, die vertraglich festgelegt ist. Diese Bewertungszahl errechnet die Bausparkasse aufgrund verschiedener Kriterien. So wirken sich zum Beispiel die eingezahlten Sparbeiträge und die Spardauer positiv auf diese Mindestbewertungszahl aus. Neben der Mindestvertragsdauer gibt es auch noch eine Mindestsparzeit. Diese beschreibt den Zeitraum, in dem die Spareinzahlungen in den Vertrag mindestens erfolgen müssen. Ähnlich wie bei der Mindestvertragsdauer bewegt sich auch dieser Zeitraum in der Regel zwischen 18 und 36 Monaten. Da das zu beantragende Bauspardarlehen vor allen Dingen auf der Grundlage des Guthabens ausgezahlt wird, welches andere Bausparer zuvor eingezahlt bzw. „erarbeitet“ haben, ist nicht immer absehbar, wann dieses Guthaben ausreichend hoch ist, damit das beantragte Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann, also der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Aus dem Grunde wird auch keine feste Bewertungszahl vorgegeben, sondern die Zahl wird individuell von der Bausparkasse berechnet, und zwar zu den sogenannten Bewertungsstichtagen. Wenn nicht alle beantragten Zuteilungen erfolgen können, erhält stets der Bausparvertrag mit der höchsten erreichten Bewertungszahl den „Zuschlag“.

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