Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderungen beim Bausparen

Bausparen Staaliche Förderung

Der Staat fördert den privaten Wohnungsbau mit Zuschüssen

Auch der Staat ist grundsätzlich daran interessiert, die Schaffung von privatem Wohnraum zu unterstützen und zu fördern. Und da Bausparverträge in den meisten Fällen dazu genutzt werden, den Bau oder den Kauf einer privat genutzten Immobilie zu finanzieren, kann der Bausparer verschiedene staatliche Förderungen nutzen. Allerdings erhalten nicht alle Bausparer diese Förderungen, da diese an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt sind. Zu diesen staatlichen Förderungen, die im Zuge des Bausparens genutzt werden können, zählen in erster Linie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulagen, die allerdings völlig getrennt voneinander zu sehen sind.

Nachdem im Jahre 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, ist die vorhandene Wohnungsbauprämie im Prinzip die einzig verbliebene staatliche Förderung, die ausschließlich zur Förderung des Wohneigentums gedacht ist. Bereits im Jahre 1952 wurde die Wohnungsbauprämie eingeführt und beansprucht werden kann diese Förderung zunächst einmal von allen uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Damit man die Wohnungsbauprämie erhalten kann, muss es sich um sogenannte prämienbegünstigte Aufwendungen handeln, denn natürlich soll vor allem die Förderung des Wohnungsbaus für private Wohnzwecke begünstigt werden. Zu diesen prämienbegünstigten Aufwendungen gehören dann eben auch Beiträge an Bausparkassen, also die Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Darüber hinaus können noch andere Aufwendungen gefördert werden, wie zum Beispiel für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder für die Beiträge an Sparverträgen, die ebenfalls dem Erwerb/Kauf von Wohneigentum dienen.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf Basis der erfolgten Aufwendungen, also zum Beispiel der jährlichen Sparbeiträge zum Bausparvertrag. Allerdings müssen diese Aufwendungen mindestens 50 Euro pro Jahr hoch sein. Zudem werden diese Aufwendungen nicht in unbegrenzter Höhe gefördert, sondern es können maximal 512 Euro (Einzelperson) bzw. maximal 1.024 Euro (Verheiratete) gefördert werden. Rechnet man auf dieser Basis dann die Prämie von 8,8 Prozent aus, so ergibt sich eine jährliche Maximalförderung von 45,06 bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie können jedoch nicht alle Bausparer erhalten, sondern es gibt auch noch Einkommensgrenzen. Denn nur wer nicht mehr als 25.600 Euro (alleinstehend) bzw. nicht mehr als 51.200 Euro (verheiratet) im Jahr an Einkommen erzielt, kann die Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Arbeitnehmersparzulage

Die zweite staatliche Förderung, die ebenfalls im Zusammenhang mit dem Bausparen beansprucht werden kann, ist die Arbeitnehmersparzulage. Diese steht in Verbindung mit den vermögenswirksamen Leistungen, die man mitunter noch von seinem Arbeitgeber erhält. Fließen diese vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag, so können die Einzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Allerdings gibt es auch hier Höchst- und Einkommensgrenzen. Die Arbeitnehmersparzulage wird für das Sparen in verschiedenen möglichen Sparformen gezahlt. Neben dem Bausparvertrag sind das zum Beispiel auch Investmentfonds, ein Banksparplan oder eine Lebensversicherung. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Art des Sparvertrages.

Für die Einzahlungen in einen Bausparvertrag wird eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent gezahlt. Diese neun Prozent beziehen sich auf die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Maximal sind allerdings 470 Euro im Jahr förderfähig, sodass die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen höchstens 42,30 Euro beträgt. Und diese Förderung erhält man auch nur dann, wenn das Einkommen maximal 20.000 Euro (alleinstehend) bzw. 40.000 Euro (verheiratet) beträgt. Ein alleinstehender Bausparer kann also beim Bausparen eine staatliche Förderung von maximal 87,36 Euro erhalten, wenn man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zusammenrechnet.

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