Wohnriester fürs Bausparen – Riester Bausparvertrag, Eigenheimrente

Wohnriester

Wohnriester: Eine weitere staatliche Förderung für das Bausparen

Neben der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gibt es im Zusammenhang mit dem Bausparen noch eine weitere Form der staatlichen Förderung. Denn auch die Riester-Zulagen können durchaus in einen Bausparvertrag mit eingebunden werden. Man spricht dann vom sogenannten Wohnriester, das jedoch im Endeffekt nichts anderes als die „normale“ Riester-Rente ist, nur dass die Nutzung eben für den Bereich des Aufbaus von privatem Wohneigentum gedacht ist.

Der Begriff Wohnriester ist allerdings eher umgangssprachlich, denn fachlich korrekt bezeichnet heißt diese staatliche Förderung Eigenheimrente. Wer die Eigenheimrente bzw. Wohnriester im Zusammenhang mit dem Bausparen nutzen möchte, der muss einen sogenannten Riester Bausparvertrag abschließen. Ein solcher Riester Bausparvertrag ist in vielen Bereichen mit einem klassischen Bausparvertrag, der ganz unabhängig von der Einbindung der Riester-Rente genutzt werden kann, identisch.

Der Riester Bausparvertrag

Bausparen

Bausparen: Riesterzulage (Grafik von der Targo Bank)

Auch beim Riester Bausparvertrag gibt es zunächst eine Ansparphase, in der der Bausparer monatlich einen festen Betrag einzahlt. Selbstverständlich erhält der Bausparer auch beim Riester Bausparvertrag Zinsen und eventuell einen Bonus auf das eingezahlte Kapital. Neben der Verzinsung werden dann auch noch die „üblichen“ Riester-Zulagen gezahlt, also auf jeden Fall die Grundzulage von maximal 154 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von 185 oder 300 Euro, falls minderjährige Kinder vorhanden sind.

Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif und die Ansparphase somit vorüber, wird das zinsgünstige Darlehen an den Bausparer ausgezahlt. Der wesentliche Unterschied zwischen einem „normalen“ Bausparvertrag und einem Riester Bausparvertrag besteht also im Grunde nur darin, dass man beim Riester Bausparvertrag das Bauspardarlehen nutzen muss, während die Nutzung beim gewöhnlichen Bausparvertrag optional ist. Ein Vorteil der Riester Bausparverträge ist zudem, dass diese vor dem Zugriff bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) geschützt sind.

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